Diese werden je nach Notwendigkeit ggf. bei akuten Innenohrerkrankungen (Hörsturz/ Ohrgeräusche/ Labyrinthschwindel) empfohlen. Ob eine Therapie sinnvoll ist, die notwendige Behandlungsdauer oder die Auswahl weiterer damit kombinierter Behandlungen richten sich nach dem Ausmaß und dem Verlauf der Schädigung, den Verträglichkeiten der angewendeten Medikamente und vorbestehenden Erkrankungen. Die Infusionen/ Injektionen werden täglich angeboten und dauern ca. 30 – 60 Minuten. Es erfolgen zwischenzeitliche Kontrolluntersuchungen und Besprechungen. Seit April 2009 gelten die neuen Arzneimittelrichtlinien, die z.B. die ambulante Infusionsbehandlung nicht mehr als Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vorsehen. Die ITC ist nicht im Leistungskatalog der GKV abgebildet. Daher müssen beide Behandlungsformen von Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung selbst bezahlt werden.