Wiederholungsrezepte sollten Sie telefonisch vorbestellen. Diese können dann nach Absprache abholt werden. Gegen Portoerstattung schicken wir sie ihnen auch zu. Bitte haben Sie Verständnis, dass die laufende Sprechstunde nicht durch unvorhergesehene Rezeptwünsche gestört werden darf. Bei bereits länger zurückliegender Untersuchung ist vor Medikamentenverordnung ist aus rechtlichen Gründen immer eine neuerliche Überprüfung der Notwendigkeit erforderlich.